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Channel: Kommentare zu: Grafikprobleme: Backofen-Kur beim MacBook Pro 2011
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Von: Alessandro

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Zwei Punkte zur Verjährung. In diesem Fall läuft die Frist ab Kenntnis des Käufers von dem Mangel. Jedenfalls erst dann läuft die deiktische Frist von drei Jahren. Somit hast du jetzt selbst noch Zeit genug. Weiter zu Beweis des Schadens. Als Anscheinsbeweis würde mir schon die Häufigkeit genügen mit der dieser Fehler hier in diversen Foren auftritt. Nach den Grundsätzen der Produkthaftung muss Apple eben gerade jetzt darlegen, dass der von dir behauptete Anspruch auf Grund des Mangels sonicht besteht. Apple hat also die Beweislast. Außerdem würde ich diese juristische Konstruktion ja erstmal nur nutzen um Apple zur Kulanz zu bewegen. Entscheidend ist wie abgrenzbar der das Teil ist, welches den Fehler verursacht. Versuchen würde ich es auf jeden Fall. Kostet ja erstmal nichts. Und im Falle einer Rechtsschutz würde ich sicherlich weitergehen und es weiter versuchen. Wie gesagt selbe bei einem Restwert von 1000, würde es sich lohnen eine SE-Anspruch geltend zu machen. Jedenfalls finde ich meine Problemlösung besser als das Ding in den Backofen zu legen.


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